Black Hat SEO mit Hidden Text gesetzlich verboten?

Wie wir seit einigen Jahren wissen, wird die Manipulation von Suchmaschinen durch unlautere Optimierungsmethoden, wozu auch so genannter „Hidden Text„, das für Besucher unsichtbare Einblenden von Textschnipseln für Suchmaschinen, zum Beispiel in weiß auf weißem Hintergrund gehört, hart bestraft.

Genau deswegen freut es einen Wettbewerber normalerweise sehr, wenn der SEO ihm berichten kann, dass die Konkurrenz mit Hidden Text und ähnlich überholten Optimierungsmethoden arbeitet, kann er doch davon ausgehen, dass der Wettbewerber mit seinen anrüchigen aber auch stark veralteten Black-Hat-SEO-Methoden schon sehr bald kein Wettbewerber mehr sein wird. 😉

Leider gibt es ein Gerichtsurteil mit einschneidenden Veränderungen für das Wettbewerbsrecht, welches vermutlich dafür sorgen wird, dass der Wettbewerb auf Sicht keinen SEO-Selbstmord auf Raten mehr betreibt. Ein Trauertag für die SEO-Gemeinde. So wird der Wettbewerb erneut entfacht:

Schmunzeln musste ich heute über das Hidden-Text-Urteil des OLG Hamm. Das Urteil verdeutlicht, wie sehr die Gerichte heutzutage mit „ollen Kamellen“ überlastet sind, um Probleme zu lösen, die in der realen Welt schon lange nicht mehr existieren.

Leider muss man Dank des Urteils zum Hidden Text wohl davon ausgehen, dass sich der Hidden Text herumspricht. So dürfte vielerorts erst richtig Wettbewerb entstehen. Da hilft am Ende dann doch bloß „in die Hände spucken“. Was soll`s. Den SEO wird es freuen. 😉

4 Kommentare zu “Black Hat SEO mit Hidden Text gesetzlich verboten?”

  1. Suchmaschinen-Spezialist » Links zum Freitag am Donnerstag

    […] Hidden Text ist nun auch vom Gesetzgeber verboten […]

  2. Guido

    Das deutsche Wettbewerbsrecht erstaunt mich immer wieder aufs Neue. Ich warte schon auf das nächste Verfahren, weil ein Mitbewerber zuviele h2 Überschriften benutzt, oder weil man sich der Hilfe eines Suchmaschinenoptimierers bedient, was ja auch schon eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung sein könnte.
    Unglaublich mit welchem Lullikram sich ein Oberlandesgericht so rumschlagen muss … 🙁

  3. Fred

    Nicht zu vergessen dass die Suchmaschinen eigentlich ja nur private und kommerzielle Websites sind. Mit ihren eigenen Interessen. Es sind keine staatlichen Institutionen. Dass ein Gericht die Regeln von Websites, Die auf Gewinn zielen und nicht zum Ziel haben um gleiche Chancen für Jedermann zu schaffen, als Rechtsgrundlage benutzt ist ja schon sehr bedenklich. Müssen die Suchmaschinen dann nicht auch Jedem gleiche Chancen geben anstatt zu sagen: „Diese oder Jene Seite gefällt mir nicht weil Sie meiner Meinung nach wenig Nutzen für meine Besucher haben und Ich glaube damit langfristig selbst an Besuchern zu verlieren.

  4.   fob

    Das ist ein interessanter Gedanke. Ich würde sagen:
    – Gewinnerzielungsabsicht der Suchmaschinenbetreiber: „Ja“
    – Chancengleichheit allerdings auch, wenn man die Spielregeln befolgt. Schwergewichte (Global Player, starke Marken, große Portale, …) haben natürlich gewisse Vorteile, die nicht immer einfach zu kompensieren sind.

    Im Falle des Hidden Textes wurde eine „Lücke im Google-Filter“ ausgenutzt, die zwischenzeitlich gestopft wurde. Hier wird das „Schummeln“ nun automatisch bestraft. Qualität der Suchergebnisse einer Suchmaschine dient vermutlich tatsächlich dem Selbstschutz. Aber haben davon am Ende nicht alle Nutzer einen Vorteil? Man bietet ja nicht nur, man sucht auch selbst.


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