Artikel 10 (1) GG verbietet Vorratsdatenspeicherung

Ab heute fließt wieder Öko-Strom durch deutsche Gateways. Telekommunikationsprovider dürfen und müssen die überflüssigen Daten der Vorratsdatenspeicherung sogar löschen. Wie das Bundesverfassungsgericht bestätigte, verstößt die seit 2008 umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegen Artikel 10 des Grundgesetzes. In Artikel 10 (1) GG heißt es:

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Also „Finger weg von meinen Marketing- und SEO-Geheimnissen!“ 😉

Spaß bei Seite: Focus liefert eine Zusammenfassung zur Vorratsdatendiskussion.

Kommentar

Nachtrag: Wer sich die Leitsätze zum Urteil vom 02.03.2010 genauer ansieht, wird feststellen, dass sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung auch des leidigen Themas der Speicherung von IP-Adressen angenommen hat. Hier wird festgestellt, dass die Herausgabe von Daten zur Identifizierung von IP-Adressinhabern an klare Regeln gebunden ist, dass von IP-Adressen allein insofern keine Bedrohung ausgehen kann. Ich hoffe, dass die erfreulich aufgeklärte Sichtweise der Verfassungsschützer auch einen positiven Einfluss auf ähnlich gelagerte Diskussionen haben wird, weil ich die Speicherung von IP-Adressen zum Beispiel für den Selbst-, Server- und Hacker-Schutz (zumindest vorübergehend) für zwingend notwendig halte und auch persönlich in einer IP-Adresse allein kein Bedrohungspotential entdecken kann.

Artikel 10 (1) GG verbietet Vorratsdatenspeicherung

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4 Kommentare zu “Artikel 10 (1) GG verbietet Vorratsdatenspeicherung”

  1. Alex

    Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:

    https://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html

    Endlich! 🙂

  2. Kadir

    Die Vorratsdatenspreicherung wird leider nicht zu vermeiden sein, weil von der EU beschlossen. Bei dieser Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung war ich ziemlich geschockt, als ich erfahren habe, dass man viel mehr speichert, als die meisten vielleicht gedacht haben.

  3. Sven

    Wenn man sich überlegt was Google alles über einen weiß ist das Thema Vorratsdatenspeicherung ja oder nein wohl das kleinere Übel. Ganz ehrlich, mir ist es eigentlich egal ob meine Daten gespeichert werden oder nicht.

  4. Beate

    Das ist doch endlcih mal ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Meilenstein in der Geschichte.


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