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Black Hat SEO mit Hidden Text gesetzlich verboten?

Wie wir seit einigen Jahren wissen, wird die Manipulation von Suchmaschinen durch unlautere Optimierungsmethoden, wozu auch so genannter „Hidden Text„, das für Besucher unsichtbare Einblenden von Textschnipseln für Suchmaschinen, zum Beispiel in weiß auf weißem Hintergrund gehört, hart bestraft.

Genau deswegen freut es einen Wettbewerber normalerweise sehr, wenn der SEO ihm berichten kann, dass die Konkurrenz mit Hidden Text und ähnlich überholten Optimierungsmethoden arbeitet, kann er doch davon ausgehen, dass der Wettbewerber mit seinen anrüchigen aber auch stark veralteten Black-Hat-SEO-Methoden schon sehr bald kein Wettbewerber mehr sein wird. 😉

Leider gibt es ein Gerichtsurteil mit einschneidenden Veränderungen für das Wettbewerbsrecht, welches vermutlich dafür sorgen wird, dass der Wettbewerb auf Sicht keinen SEO-Selbstmord auf Raten mehr betreibt. Ein Trauertag für die SEO-Gemeinde. So wird der Wettbewerb erneut entfacht:

Schmunzeln musste ich heute über das Hidden-Text-Urteil des OLG Hamm. Das Urteil verdeutlicht, wie sehr die Gerichte heutzutage mit „ollen Kamellen“ überlastet sind, um Probleme zu lösen, die in der realen Welt schon lange nicht mehr existieren.

Leider muss man Dank des Urteils zum Hidden Text wohl davon ausgehen, dass sich der Hidden Text herumspricht. So dürfte vielerorts erst richtig Wettbewerb entstehen. Da hilft am Ende dann doch bloß „in die Hände spucken“. Was soll`s. Den SEO wird es freuen. 😉

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