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Fehlendes E-Mail-Impressum kostet 5.000 Euro

Kein Scherz! Unter den Juristen gibt es heutzutage jede Menge Gauner, die nur darauf warten, dass jemand einen Fehler macht. Fehler und Versäumnisse, im Impressum oder anderswo, können schnell passieren und teuer werden – nicht nur im Internet. Der Gesetzgeber macht es uns leider nicht leicht:

Was für das Homepage-Impressum galt,
gilt nun auch für den E-Mail-Verkehr:

Beispielsweise kann ein Geschäftsbrief ohne „Impressum“, wozu seit in Kraft treten des „Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (auch „Handelsregister“) auch E-Mails gezählt werden, eine GmbH seit Januar angeblich bis zu 5.000 Euro Zwangsgeld kosten!

Genaueres dazu finden Sie in den Heise-News. HGB, Aktiengesetz und GmbH-Gesetz wurden bereits angepasst – heimlich, still und leise? „Dabei hat jeder betroffene Kaufmann die Vorgaben zu beachten, die abhängig von der Rechtsform seiner Firma für ihn gelten“, heißt es im Heise-Artikel.

Wenn Sie Microsoft Outlook verwenden, können Sie Ihre E-Mail-Signatur wie folgt vervollständigen:

– Klicken Sie (oben) im Menü auf „Extras -> Optionen -> E-Mail-Format -> Signaturen“.
– Wählen Sie Ihre Signatur aus und klicken Sie auf „Bearbeiten“.
– Ergänzen Sie Ihre Signatur um alle notwendigen Angaben, wie
„Firma, Rechtsform, Handelsregister-Nummer, zuständiges Gericht und rechtsformabhängige Zusatzangaben“

… und sorgen Sie so dafür, dass ab sofort keine E-Mail mehr das Haus verlässt, die gegen die Impressumspflicht verstößt. Ein Zufall könnte sonst bedauerliche Konsequenzen haben. Es wäre zwar möglich, dass kritische Medienberichte oder andere juristische Fakten die Chancen der Abmahnanwälte eindämmen, aber ein Risiko muss man ja nicht unbedingt eingehen. Oder? (Via SOS SEO BLOG)

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