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Hoffnungsschimmer E-Justiz?

Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte gestern einen „10-Punkte-Plan für eine bessere Justiz dank eJustice“. Inhaltlich geht es auf den ersten Blick um die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs – das „papierlose Büro“ und die „beschleunigte Justiz-Verwaltung“ durch Optimierung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Erfreulicherweise wird man sich wohl auch der Problematik der „elektronischen Signatur“ noch einmal annehmen, hoffentlich nicht nur bezogen auf Rechtsanwaltskanzleien, denn die aktuellen Regelungen sind insbesondere für den „electronic Commerce“ äußerst behindernd. (Stichwort: „Zurück zur postalischen Rechnung trotz abgebauter Briefkästen?“)

Darf man trotz Fokussierung auf den elektronischen Rechtsverkehr vielleicht hoffen, dass das 10-Punkte-Programm über kurz oder lang auch zu Verbesserungen im Abmahnwesen führt? Die bösen Buben unter den Juristen sorgen ja bekanntlich immer wieder für unangenehme Störfälle, die unwissende und unbescholtene Bürger manchmal fix in den Ruin treiben können.

Auf jeden Fall scheint Bewegung in die verstaubten Akten zu kommen. Supi.

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