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Internet-Risiko: Handicaps der Woche

Risiko 1: WordPress Plugin „Subscribe to Comments“ ein Abmahnproblem?
Risiko 2: Urheberrechtsstreit – Suchmaschinen in Deutschland bald verboten?

1. Subscribe to Comments

Die „Internet-Gesetzeslage“ ist in Deutschland nicht immer einfach zu verstehen. Kommende Woche werde ich zum Beispiel einigen Kunden erklären müssen, warum ich in ihrem Corporate Blog über`s Wochenende heimlich, still und leise das beliebte WordPress Plugin „Subscribe to Comments“ abgeschaltet habe.

Subscribe to Comments war in Deutschland eigentlich schon immer mit einem gewissen Risiko behaftet. Meine Anfrage beim Entwickler, ob man das Tool „für deutsche Rechtsanwälte und deren Auftraggeber“ nicht mit einem vorsorglichen Abmahnschutz à la „double-opt-in“ versehen könnte, blieb bis heute leider ungehört.

Als ich über eine XING-Gruppe erfahren habe, dass sich „Subscribe to Comments“ inzwischen tatsächlich zu einem Abmahnproblem entwickelt hat, habe ich es vorsorglich hier und dort abgeschaltet. Die empfohlene Alternative heißt momentan „RSS-Abo“. Dazu findet sich auch im Blog von fob marketing bei jedem Artikel ein RSS-2.0-Link, mit welchem garantiert nur echte Abonnenten die neuesten Informationen erhalten. Nachteil: E-Mail-Kommentar-Abos sind herrlich simpel und praktisch. Ich nutze sie selbst auch sehr gerne. Alternative WordPress-Plugins scheiden jedoch momentan auf Grund von Sicherheitsbedenken aus. Hmmm….

Problematisch an Subscribe to Comments ist die Schwierigkeit, im Zweifel nicht beweisen zu können, dass abonnierte Kommentare eines Beitrags nicht zu Werbezwecken dienen, sondern als Service für Besucher gedacht sind, die sich über Meinungen zu bestimmten Themen auf dem Laufenden halten lassen wollen.

Das Risiko habe ich bis heute als marginal eingestuft, weil man mit Subscribe to Comments keinen Newsletter abonniert, sondern nur einen dedizierten Kommentarstrang zu einem ganz bestimmten, explizit ausgewählten Blog-Eintrag. Sollte tatsächlich jemand einen Dritten für einen Kommentarstrang „aktivieren“, erhält dieser erstens nur vergleichsweise wenige E-Mails, zweitens nur solche zu einem ganz bestimmten Thema, drittens keinen Newsletter und keine Werbebotschaften, sondern abonnierte Besucherkommentare und viertens kann er diese E-Mails jederzeit mit Leichtigkeit abbestellen, sollten sie tatsächlich mal als störend empfunden werden.

In deutschen Blogs halten sich die Kommentare zu einem bestimmten Thema eigentlich (meistens) stark in Grenzen. Nun ja… So ganz will mir der Zusammenhang zwischen Newsletter-Abo und Kommentar-Abo nicht einleuchten. Wer sich aber nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht herumstreiten möchte, tut momentan wahrscheinlich gut daran, Subscribe to Comments abzuschalten, bis das Double-Opt-In-Problem gelöst ist.

2. SOS SEO BLOG meldet „bescheuertes Urteil zur Google Bildersuche

Das kann ich unterstreichen. Und zwar im Sinne von „bescheuert für den Kläger!“

Wer seine Bilder nicht in Suchmaschinen gelistet haben möchte, kann sie mit Leichtigkeit von der Suchmaschinenindizierung ausschließen. Anschließend hat er natürlich ein dickes Marketing-Problem. (Selber Schuld…)

Wer hingegen gestohlene Grafiken im Internet finden möchte, zum Beispiel um sein Urheberrecht durchzusetzen, ist auf die Suchfunktionen der Suchmaschinen angewiesen!

Nach Angaben des Instituts für Urheber- und Medienrecht hat das Landgericht Hamburg jüngst entschieden, dass die Google-Bildersuche das Urheberrecht verletzt. Genau das dürfte jedoch unter Fotografen, Künstlern, Grafikern und Designern reichlich Unmut aufkommen lassen. Als Moderator eines großen Forums für diesen Personenkreis weiß ich zufällig, dass Tools wie die Google-Bildersuche zur Verteidigung von Urheberrechten vor allem in diesen Kreisen oft verzweifelt gesucht werden. Im Online Marketing werden Suchmaschinen u.a. für das Reputationsmanagement genutzt, im Kreativbereich oft dazu, den Bilder-Diebstahl aufzudecken.

Wird die Bildersuche auch in der nächsten Instanz als Problem angesehen, so darf wohl auch angenommen werden, dass Deutschland im Informationszeitalter nicht länger mitspielen möchte und konsequenterweise bald auch (alle übrigen) Suchmaschinen abschafft. Denn wie wir wissen, sind mittlerweile zum Beispiel auch SEO-Texte eine Kunst. Deshalb frage ich mich gerade, welche erfolgreiche und folglich suchmaschinenoptimierte Homepage heute eigentlich noch ohne SEO-Texte auskommt. Und wie steht es um die Werke anderer Werbetexter? Verstößt auch die Auffindbarkeit von Werbetexten aller Art gegen das Urheberrecht?

Internet-Urteile sind eine Sache, Internet-Gesetze eine andere. Paragraphen so zu formulieren, dass sie langfristig und zu jeder Zeit den gewünschten Zweck erfüllen und zugleich dem Wunsch und dem Verständnis der Allgemeinheit entsprechen, ist in jedem Fall schwierig. So stellt sich mir persönlich die Frage, ob bei Internet-Urteilen nicht lieber grundsätzlich die Meinung eines Internet-Sachverständigen eingeholt werden müsste. Einfach deswegen, weil sich das Internet sehr viel schneller entwickelt als der Paragraphen-Jungle, an dem sich ein Richter orientieren muss. Sehe ich das (grundsätzlich) falsch?

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