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Bürgerstimmen im Netz : Online-Petitionen und Statistik

Nachgefragt beim Deutschen Bundestag:

Wie läuft das eigentlich mit den Online-Petitionen?
Oder: Sind wir nicht alle ein bisschen „Bürger“?

Für manche Leute bin ich Diplom-Betriebswirt, für andere Unternehmensberater, wieder andere halten mich für einen Web-Entwickler, Designer oder Werbetexter. Manche nennen mich Online-Marketing-Profi, andere Internet-Fachmann und auch als Suchmaschinenoptimierer (SEO) bin ich inzwischen bekannt, obwohl ich mein Geld im letzten Jahrhundert noch als Logistiker und Vertriebsprofi verdiente. Zudem werde ich hier und da als „Inhaber einer Marketing-Agentur“ vorgestellt, schließlich kann man ja nicht immer alles alleine machen… und nebenbei betreibe ich ja auch noch ein Shopping-Portal. Da Menschen üblicherweise „in Schubladen denken“, ordnen sie einen meist dort ein, wo sie einen zuletzt gebraucht haben. Nennen wir`s doch einfach „Marketing Coaching“ oder „Marketing Consulting“. 😉

Welchem Berufsstand man gerade zugeordnet wird, spielt im Grunde ohnehin kaum eine Rolle. Entweder man leistet oder man leistet eben nichts. Wie mir ein Beamter einmal auf einer Party erklärte, gibt es im Grunde ohnehin nur zwei Kategorien von Menschen, die einen nennt man Bürger, die anderen Beamte. Die einen bestimmen die Regeln, die anderen sollten versuchen, mit diesen Regeln bestmöglich zu leben. Um es mit den Worten von Clint Eastwood auszudrücken: „Die einen haben einen geladenen Revolver, die anderen buddeln.“ (Kleiner Scherz)

Als einfacher aber politisch durchaus interessierter Bürger, fällt es mir nicht immer leicht, die bestehenden Regeln zu verstehen. Wenn`s mal wieder soweit ist, fragt man am besten mal an zuständiger Stelle nach, in diesem Fall direkt beim Deutschen Bundestag, der meine Fragen zum Online-Petitionsrecht sehr freundlich und schnell beantwortete: (Vielen Dank!)

Die Anrworten zum Online-Petitionsrecht habe ich ausnahmsweise mal in Seiten aufgeteilt:

Trend-Forschung und Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag

Während England daran arbeitet, ein Blog-Screening einzuführen, um Stimmen und Meinungen der Bürger frühzeitig aufspüren zu können, hat der deutsche Bundestag bereits im Jahre 2005 einen Modellversuch „öffentliche Petition“ eingeführt.

Doch wer weiß eigentlich davon? Wer nutzt dieses Instrument? Was beschäftigt uns Bürger aktuell? Werden irgendwo gerade „wichtige“ Stimmen gebraucht, vielleicht sogar solche, die meine eigene Zukunft unmittelbar betreffen? Wer darf überhaupt Online-Petitionen einreichen? Was nützt meine Beteiligung? Wie viele Stimmen werden für eine Online-Petition gebraucht?

Öffentliche Petitionen sind eine gute Möglichkeit, herauszufinden, wo den Bürger gerade der Schuh drückt. Umgekehrt hat jeder Bürger die Möglichkeit, seine Sorgen vorzutragen, eine Petition einzureichen und an zentraler Stelle Unterstützer (Mitzeichner) für seine Online-Petition zu finden.

Laut Wikipedia bezeichnet die Online-Petition (auch E-Petition) eine „Kampagne zur Erreichung politischer Ziele, die mit Hilfe des World Wide Webs durchgeführt wird:“ Und weiter:

„Mit der rasanten Verbreitung des Internets hat sich diese Art der Petition als ein unkompliziertes und kaum Kosten verursachendes Instrument etabliert, einem (politischen) Anliegen Ausdruck zu verleihen. Dabei reichen die Forderungen von der Cannabis-Legalisierung über die Verbesserung der Schulbildung bis hin zu Protestaktionen gegen das Absetzen einer Fernsehserie.“ (Quelle: Wikipedia)

Mich hat nun interessiert, wie sehr der Schuh eigentlich drücken muss, damit die eingereichte Petition überhaupt bearbeitet wird. Außerdem wollte ich wissen, was die Bürger in Deutschland zur Zeit am meisten beschäftigt, konnte jedoch auf den Internetseiten für Online-Petitionen keine aussagekräftigen Zahlen und Statistiken entdecken. Also fragte ich einfach einmal (online) beim Deutschen Bundestag nach und heute erreichten mich (per Post) die Antworten:

„Nach Abschluss seines Modellversuchs „öffentliche Petition“ wird der Petitionsausschuss sein System auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Ihre Anregung, die Petitionen sowohl thematisch als auch nach der Anzahl von Mitzeichnern und Forumsbeiträgen zu sortieren, wird der Petitionsausschuss für das künftige Verfahren mit den öffentlichen Petitionen in seine „Mängel- bzw. Anregungsliste“ aufnehmen.“

Wow. Prima! Wie sieht`s nun mit den Stimmen aus?
Wie viele Stimmen braucht eine Online-Petition zum Beispiel, damit sie überhaupt Gehör findet?

50.000 Stimmen für eine Online-Petition?

Autsch. Richtig interessant wird eine Online-Petition offenbar erst dann, wenn sie innerhalb von drei Wochen nach Freigabe von 50.000 Personen unterstützt wird. Eine solche Petition kann sich der vollen Aufmerksamkeit des Deutschen Bundestags sicher sein, was aber keineswegs bedeutet, dass sie mal eben so wie gewünscht „durchgewunken“ wird:

Die Verfahrensgrundsätze sehen vor, dass in der Ausschussitzung des Petitionsausschusses u. a. eine Sammelpetition (hierzu gehört auch die öffentliche Petition) einzeln aufgerufen wird, wenn sie bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quotum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird.

Hat eine Sammelpetition das Quotum von 50.000 Unterstützern innerhalb von drei Wochen nach Eingang bzw. bei öffentlichen Petitionen ab Veröffentlichung im Internet erreicht, so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschussitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird.

Darüber hinaus entscheidet der Ausschuss nach der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen im Laufe des parlamentarischen Prüfverfahrens, ob eine öffentliche Beratung oder eine Anhörung von Petenten durchgeführt werden soll. Die Entscheidung erfolgt unabhängig davon, wie viele Personen die Petition unterstützt haben.

Die missbräuchliche Verwendung des veralteten Wett

bewerbsrechts zu Abmahnzwecken ist demnach zum Beispiel noch weit davon entfernt, zur „Chefsache“ erklärt zu werden.

Bedeutet das aber, dass sie keine Chance hat, „Gehör“ zu finden?

Nicht unbedingt. Laut Online-Petitionsstatistik hat es in der Geschichte des „Modellversuchs öffentliche Petition“ erst einen einzigen Fall gegeben, der die 50.000-Personen-Hürde überhaupt überwinden konnte. Selbst wenn sich Menschen persönlich bedroht fühlen, finden viele Leute, wie wir wissen, noch genügend Ausreden, um sich vor eigenen Aktivitäten zu drücken:

Schade. Wem es an Zivil-Courage fehlt, dem kann natürlich nicht geholfen werden.
Anders gesagt: Wer nicht mitbestimmt, für den wird bestimmt. Da kann er maulen, so viel er will.
Doof ist natürlich, wenn es der Petition nur an Bekanntheitsgrad fehlt. Tja. Das ist dann eben Pech…

Zurück zur Online-Petition: Auch ohne 50.000 Unterstützer wird der Petitionsausschuss tätig:

Der Petitionsausschuss wird für die Bürger im Rahmen seiner durch Artikel 17 Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit tätig, soweit ihr Anliegen eine Angelegenheit des Bundes betrifft. Das sind Bitten zur Bundesgesetzgebung sowie Beschwerden über das Verhalten von Bundesbehörden.

Artikel 17 GG? „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Okay. Und bei der öffentlichen Petition funktioniert das eben öffentlich, damit sich jedermann beteiligen kann – sowohl in öffentlichen Diskussionsforen zum Petitionsanliegen als auch als Unterstützer der Petition selbst.

Ich erwähnte bereits, dass ich meine Schwierigkeiten hatte, die Online-Petitionen „nach Themen und Erfolg“ zu sortieren. Der Deutsche Bundestag war aber so freundlich, mir die gewünschte Liste zukommen zu lassen. Die Top 15 der Online-Petitionen stelle ich hier nun einmal vor:

Top 15 der Online-Petitionen des Deutschen Bundestags

„Online sein“ ist nützlich. Aber wer kämpft nun eigentlich für die Freiheit der Internet-Nutzung selbst?
Früher oder später geht das uns alle etwas an… 😉

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