Zurück vom Jura-Meeting in Hamburg

Bekanntlich fand heute die .Lawyers Lounge des BVDW in Hamburg statt. Anschließend gab`s noch eine Chill Out Session mit Häppchen, Drinks und Smalltalk. Auf diesem Weg noch einmal „vielen Dank an die Veranstalter“. Hat mir sehr gut gefallen!

Zur Lawyers Lounge eingeladen und dort präsentiert haben der BVDW und die Kanzleien CMS Hasche Sigle, Dörre Rechtsanwälte, FPS Fritze Paul & Seelig und Taylor Wessing.

Dummheit schützt vor Schaden nicht. Um so überraschter war ich, zu sehen, dass sich für Internet-Recht trotz anhaltendem Internetwachstum kaum jemand zu interessieren scheint. Besetzt waren so ca. 30-40 Stühle. Auf den meisten dieser Stühle haben wohl Juristen Platz genommen. Und wo warst DU?

Wer im weitesten Sinne etwas mit Marketing, vor allem aber mit Online Marketing zu tun hat, bekam heute Gelegenheit, kostenlos und aus erster Hand zu erfahren, was man im Internet so tun kann/darf/muss, was man lieber lassen sollte und mit welchen Konsequenzen man in etwa rechnen muss, wenn man gewisse Dinge nicht beachtet. Ebenso gab es reichlich Gelegenheit, mit dem einen oder anderen Juristen unter vier Augen zu plaudern und Visitenkarten auszutauschen, auch mit Pressevertretern bzw. Pressevertreterinnen. 😉

Es gab ein paar praxisnahe Einblicke und Diskussionen zu Haftungsfragen, Rechtsfallen im Online-Marketing sowie zu nutzungs- und kartellrechtlichen Fragen. Zum Teil auch schockierende Einblicke in die Schieflage der Internet-Juristerei. Denn was für den Juristen logisch ist, ist für den Online-Marketer noch lange nicht verständlich. Eindeutig ist jedoch, dass sogenannte „Verstöße im Internet“ – egal ob „Fehler“ oder „bewusste Handlung“ – offenbar durchgängig wesentlich härter geahndet werden als gleichartige Verstöße in der Offline-Welt.

Wir alle „machen“ Web 2.0 und genau dieses scheint uns in Deutschland gerade um die Ohren zu fliegen. Dabei stehen wir erst ganz am Anfang der Entwicklung. Gibt Deutschland dem Entwicklungsmotor anderer Länder keine Chance?

Ein paar Beispiele:

Was soll man zum Beispiel davon halten, wenn „Merchants“ ihre „Affiliates“ dafür bezahlen, Umsatz zu generieren – also Suchmaschinenoptimierung zu betreiben(!) – um sie anschließend vor den Richter zu zerren, weil sie mit ihrer Seite besser gelistet werden als der Auftraggeber selbst? Genau dann wird es nämlich kritisch… Und wie soll man eine Seite auf Platz 2 optimieren, wenn sich der Merchant auf seiner eigenen Seite nicht helfen lässt?

Man sollte vielleicht mal dringend mit dem einen oder anderen „Werbetreibenden“ Kontakt aufnehmen und ihm mitteilen, dass seine Werbung abgeschaltet wird, so lange keine Bestätigung vorliegt, dass auf solchen Quatsch, vor allem auf „Marken-Hokuspokus“ verzichtet wird. Wer Profis beschäftigt, muss auch mit den Konsequenzen leben!

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass sich das „Keyword-Fehlurteil“ offenbar auch auf andere Meta-Angaben, wie Title-Tag oder Meta-Description ausdehnen lässt. Juristen sind manchmal durchaus kreativ. Als Marketing- und Suchmaschinenberater kann ich mir allerdings manchmal nur an den Kopf fassen:

Allein um Seiten „unterscheidbar“ zu machen, ist es für einen Portalbetreiber zwingend notwendig, jeder einzelnen Seite einen aussagekräftigen Titel und Beschreibungstext zu geben. Wie sonst soll man „Spam vermeiden“, ein Portal erfolgreich machen und einem, der bei Google sucht, erklären, dass der dort gelistete Link zu einer Werbefläche des Otto-Versands, der Firma Tchibo oder zu sonst wem führt? (Die Namen wurden von mir nur zur Veranschaulichung gewählt. Es geht hier ganz allgemein um „Brands“, nicht um konkrete Abmahnbeispiele.)

Entweder man schmeißt sie alle raus (Link weg -> Traffic weg -> Umsatz weg -> Netzwerk kaputt -> Merchant tot) – oder man besorgt sich von jedem einzelnen Merchant einen Suchmaschinenfreibrief. Andere Möglichkeiten sehe ich da zur Zeit nicht, denn die Abmahnwellen scheinen deutlich zuzunehmen, die Merchants haben möglicherweise ihr eigenes Suchmaschinentuning nicht im Griff und Auftragswerbung wird zunehmend gefährlicher, weil der Auftraggeber oft mit Umsatz allein nicht glücklich gemacht werden kann. Sehr bedauerlich, denn ohne Umsatzchance wird langfristig niemand mehr Affiliate-Werbung schalten. Dadurch geht die Präsenz des Merchants zurück und langfristig auch sein Umsatz.

Dies war nur ein Beispiel von vielen. Ein fehlendes oder unzureichendes Impressum, ein fehlerhafter E-Mail-Newsletter und viele andere Dinge können den Internetspaß noch deutlich stärker eintrüben. Die großen Player sitzen es einfach aus, die kleinen gehen eben Bankrott, was offenbar kaum jemanden interessiert.

Da fällt mir gerade noch ewas ein:

Ein kommerzielles Internetprojekt ist natürlich darauf ausgerichtet, Werbung effektiv und effizient einzurichten. Wenn eine Suchmaschine, wie Google, bei bestimmten Suchbegriffen Konkurrenzwerbung einblendet ist das in Deutschland verboten. Warum eigentlich? Sollte nicht gerade eine Suchmaschine das Recht haben, Alternativen anzubieten? Auch hier darf sich so mancher WebSite-Betreiber noch auf einiges gefasst machen. Für mich nicht verständlich, schließlich werben die, welche den größten Ärger verbreiten, meist parallel in Shopping-Portalen, Preisvergleichen und auf vielen anderen Werbeflächen. Und wer in einer Suchmaschine nach einer bestimmten Firma sucht, wird deren Seite auch besuchen. Mit der Konkurrenz vergleicht er möglicherweise sowieso. Das Internet ist eine riesige Litfaßsäule. An manchen Stellen ist man präsenter vertreten, an anderen eben weniger präsent. Hat der Verbraucher, für den die Web-Inhalte produziert werden, denn nicht das Recht, zu vergleichen?

Schade, dass sich zum Jura-Meeting nur so wenig Teilnehmer eingefunden haben. Wem soll ich denn künftig meine Pings und Trackbacks schicken, wenn`s Euch alle nicht mehr gibt? Vielleicht sehen wir uns ja beim nächsten Mal. Ich bin mir sicher, dass die Juristerei für viele Leute immer interessanter werden wird… 😉

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