Bürgerstimmen im Netz : Online-Petitionen und Statistik

50.000 Stimmen für eine Online-Petition?

Autsch. Richtig interessant wird eine Online-Petition offenbar erst dann, wenn sie innerhalb von drei Wochen nach Freigabe von 50.000 Personen unterstützt wird. Eine solche Petition kann sich der vollen Aufmerksamkeit des Deutschen Bundestags sicher sein, was aber keineswegs bedeutet, dass sie mal eben so wie gewünscht „durchgewunken“ wird:

Die Verfahrensgrundsätze sehen vor, dass in der Ausschussitzung des Petitionsausschusses u. a. eine Sammelpetition (hierzu gehört auch die öffentliche Petition) einzeln aufgerufen wird, wenn sie bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quotum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird.

Hat eine Sammelpetition das Quotum von 50.000 Unterstützern innerhalb von drei Wochen nach Eingang bzw. bei öffentlichen Petitionen ab Veröffentlichung im Internet erreicht, so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschussitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird.

Darüber hinaus entscheidet der Ausschuss nach der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen im Laufe des parlamentarischen Prüfverfahrens, ob eine öffentliche Beratung oder eine Anhörung von Petenten durchgeführt werden soll. Die Entscheidung erfolgt unabhängig davon, wie viele Personen die Petition unterstützt haben.

Die missbräuchliche Verwendung des veralteten Wett

bewerbsrechts zu Abmahnzwecken ist demnach zum Beispiel noch weit davon entfernt, zur „Chefsache“ erklärt zu werden.

Bedeutet das aber, dass sie keine Chance hat, „Gehör“ zu finden?

Nicht unbedingt. Laut Online-Petitionsstatistik hat es in der Geschichte des „Modellversuchs öffentliche Petition“ erst einen einzigen Fall gegeben, der die 50.000-Personen-Hürde überhaupt überwinden konnte. Selbst wenn sich Menschen persönlich bedroht fühlen, finden viele Leute, wie wir wissen, noch genügend Ausreden, um sich vor eigenen Aktivitäten zu drücken:

  • Was werden die Leute denken, wenn ich mich für diese Sache einsetze?
  • Och, da werden sich schon genügend Leute melden, kann ich mir schenken…
  • Ob meine Stimme nun dabei ist oder nicht, wird am Ergebnis ja sowieso nichts ändern….

Schade. Wem es an Zivil-Courage fehlt, dem kann natürlich nicht geholfen werden.
Anders gesagt: Wer nicht mitbestimmt, für den wird bestimmt. Da kann er maulen, so viel er will.
Doof ist natürlich, wenn es der Petition nur an Bekanntheitsgrad fehlt. Tja. Das ist dann eben Pech…

Zurück zur Online-Petition: Auch ohne 50.000 Unterstützer wird der Petitionsausschuss tätig:

Der Petitionsausschuss wird für die Bürger im Rahmen seiner durch Artikel 17 Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit tätig, soweit ihr Anliegen eine Angelegenheit des Bundes betrifft. Das sind Bitten zur Bundesgesetzgebung sowie Beschwerden über das Verhalten von Bundesbehörden.

Artikel 17 GG? „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Okay. Und bei der öffentlichen Petition funktioniert das eben öffentlich, damit sich jedermann beteiligen kann – sowohl in öffentlichen Diskussionsforen zum Petitionsanliegen als auch als Unterstützer der Petition selbst.

Ich erwähnte bereits, dass ich meine Schwierigkeiten hatte, die Online-Petitionen „nach Themen und Erfolg“ zu sortieren. Der Deutsche Bundestag war aber so freundlich, mir die gewünschte Liste zukommen zu lassen. Die Top 15 der Online-Petitionen stelle ich hier nun einmal vor:

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